Chris es ist so:
Gema-Pflichtig heisst nur :
Der Musiker lässt seine Urheberrechte allein durch die Gema vertreten.
Bei Gema-Freier Musik besitzt der Musiker , oder die Produktionsfirma das Urheberrecht.
Musik ist also immer urheberrechtlich geschützt.
Genau wie fremde Bilder, fremde Texte oder Grafiken.
Die Liste die wir haben .... das sind Anbieter,
wo die Urheber ausdrücklich der freien Verwendung zugestimmt haben.
Musik, die man im Laden kaufen kann,
die man im radio hören kann, oder auf Musikvideos findet.....
all das darf man nicht ohne Zustimmung auf der Homepage öffentlich machen.
Wenn Du Musik im Laden kaufen tust, oder im Internet kostenlos downloaden darfst,
dann ja immer nur für den privaten Gebrauch.
Deine Homepage aber, die ist öffentlich.
Und öffentlich machen, das darf man nur mit Zustimmung der Urheber.
Gruss Wolle
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Fragen bitte an
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