Deine These ist so nicht ganz richtig. Ich nenne jetzt mal ein Beispiel:
Wenn ich heute z. B. meine Katze filme, das Video mit Musik von z. B. Madonna hinterlege und bei Youtube rauflade, dann ist das zunächst mal völlig legal - sowohl die Musik als auch das Video. Das ist erlaubt und rechtlich kann MICH niemand belangen, weil Youtube bis dato für diese Songs GEMA bezahlt. Und GEMA bedeutet nichts anderes, als daß es erlaubt ist, Songs in öffentlichen Räumen oder Veranstaltungen abzuspielen.
Eine Urheberrechtsverletzung bleibt davon jedoch unberührt! Es ist zwar ungewöhnlich und ich kann nicht glauben, daß genau aus diesem Grund der Song von Deinem Video entfernt wurde, aber dennoch möglich, daß ein Urheber eines Songs, dessen Entfernung aus einem Video fordern kann. Oder aber, daß Youtube den Song aus völlig anderen weder Dir noch mir bekannten Gründen entfernt hat. Mit der GEMA hat das sicherlich nur wenig zu tun - zumindest war es vor ein paar Wochen oder Monaten noch so.
GEMA-Gebühren und Urheberrecht sind immer zwei paar Stiefel. Das wird leider gerne verwechselt...
Grüßle, Tanja
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Wir leben alle unter dem selben Himmel, aber wir haben nicht alle den selben Horizont. - Konrad Adenauer