Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe mich inzwischen mit Gesetzestexten aus Deutschland und Österreich (mein Wohnsitz) beschäftigt
Pflichtangaben im Impressum
Für Webmaster, die als privates Hobby Seiten im WWW pflegen, sind die Pflichtangaben im Impressum sehr überschaubar: Sie betreffen nur die Punkte 1 und 2 in §6 TDG:
Auszüge aus dem "Teledienstegesetz" (TDG) der Bundesrepublik Deutschland
Laut Punkt 1 muß das Impressum den Namen und die Anschrift enthalten. Der Zusatz "unter der sie niedergelassen sind" stellt klar, daß es eine wirklich existierende Adresse sein muß. Eine Postfachangabe, Postlagervermerk oder ähnlich reicht also nicht aus, sondern es muß der Name der Person, Straße und Hausnummer sowie die Ortsbezeichnung (bei manchen Ortsnamen sind Zusätze erforderlich, um Eindeutigkeit herzustellen) angegeben werden. Unternehmen, Vereine oder andere Gruppen müssen eine verantwortliche Person benennen.
http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html______________
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