halli til888 , hallo anita89
Bei allen Bildern , die man im Internet findet ,
egal ob Tierbilder, Sportbilder, Auto-Bilder .... oder sonstwas gilt :
Es muss immer die Zustimmung des Urhebers vorliegen.
Einfache Quellen-Angabe reicht bei Bildern leider NICHT aus .
Es sei denn, sie sind Lizenzfrei oder ALLGEMEINGUT . Dann aber mit Quellen-Angabe!
Wann ist ein Bild Allgemeingut und frei verwertbar ?
Wenn ich ein Gemälde fotografiere, oder eine Zeichnung !
Die fotografisch hergestellte Kopie eines vorhandenen Bildes ist nicht schutzfähig und frei verwertbar.
Lizenzfreie Bilder :
http://www.techtainer.de/lizenzfreie-bilder.php
Nach deutschem Recht erlischt der Schutz bei Fotos 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen.
Alle Bilder, die 100 Jahre oder älter sind, gelten allesamt als "FREI VERWERTBAR".
http://bundesrecht.juris.de/urhg/
Gruss Wolle
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Fragen bitte an
http://find-templates.de.tl