von der Impressumspflicht befreit sind nur Bilder-Seiten, die kurzfristig ins Netz
gestellt werden, um sie z.B. Freunden und Bekannten zu zeigen.
Wann wird eine Seite Impresumspflichtig ?
-Wenn Sie ein Forum enthält.
-Wenn Sie regelmässig aktualisiert wird
-Wenn Sie Werbe-Banner (kommerzielle) enthält
-Wenn Sie ein Tagebuch, ein sogenanntes Webblog enthält.
-Wenn Sie einen redaktionellen Anteil enthält ( z.B. wenn ihr ein Spiel testet und beschreibt)
-Wenn Sie ein PDF-Dokument enthält
-bei Anbieten von Datendiensten (zum Beispiel Wetter-Daten,News-Ticker oder Börse)
-wenn die Seite Mailing-Listen enthält
Für die Impressumspflicht sind das Teledienstgesetz und das Mediengesetz heranzuziehen.
Das Teledienstgesetz (§6) schreibt Euch ein Impressum bei "Geschäftstätigkeit" vor.
Da reicht schon ein kommerzieller Werbe-Banner.
Das Medien-Gesetz (§10) schreibt Euch ein Impressum vor, wenn ein Forum, redaktioneller Anteile
(also wen ihr etwas beschreibt, einen Kneipenbesuch oder ein Spiel, oder ein Produkt), oder wenn nur Tagebuch geführt wird.
So ich hoffe ich konnte einwenig "Licht" in die Dunkelheit bringen.
Gruss Wolle
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Fragen bitte an
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