Grundfreibetrag:
Als Grundfreibetrag bezeichnet man den Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer erhoben wird. Er ist Bestandteil des Einkommensteuertarifs. Im Veranlagungszeitraum (VZ) 2006 beträgt er 7.664 Euro. § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG
http://de.wikipedia.org/wiki/Freibetrag
Es kann nur sein, dass zuerst Steuern einbehalten werden, die dann mit dem Einkommenssteuerjahresausgleich zurückgeholt werden müssen.
und wer daraus nicht schlau wird:
bis 400¤ im Monat sind Steuerfrei.
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