Autor |
Nachricht |
-
kirmes-online
|
11.06.2009 um 12:29 (UTC) Titel: Mal wieder etwas Rechtliches... |
|
|
Hi,
hab mal wieder eine Frage zu etwas Rechtlichem. Und zwar auf meine Homepage, bewerte und teste ich verschiedene Schausteller. Ist das überhaupt erlaubt, können die Schausteller mir irgendetwas vorwerfen?? |
|
↑
|
|
|
-
zitapage
|
11.06.2009 um 12:43 (UTC) Titel: |
|
|
du meinst sowas wie bei schülervz wo die lehrer bewertet werden und die das nicht wollten und geklagt hatten?
wenn du nur bewertest warum nicht, in deutschland herscht meinungsfreiheit niemand kann die deine persönliche meinung gegenüber einen anderen verbieten solange es nicht unter die gürtlerlinie geht. ______________ |
|
↑
|
|
|
-
kirmes-online
|
|
↑
|
|
|
-
blutsegelbukaniere
|
11.06.2009 um 12:51 (UTC) Titel: |
|
|
Mal was nebenbei..
23 von 40 Punkten - 7/10
Ich denke das 23 sehr nah an der Hälfte von 40 ist, d.h 5-6 Punkte. |
|
↑
|
|
|
-
kirmes-online
|
11.06.2009 um 12:55 (UTC) Titel: |
|
|
blutsegelbukaniere hat Folgendes geschrieben: Mal was nebenbei..
23 von 40 Punkten - 7/10
Ich denke das 23 sehr nah an der Hälfte von 40 ist, d.h 5-6 Punkte.
Ich hab das nach dem Schulsystem gemacht:
* 40 - 35 Punkte: Absolut Top -> sehr gut
* 34 - 30 Punkte: Ziemlich gut -> gut
* 29 - 25 Punkte: Ist Ok -> befriedigend
* 24 - 20 Punkte: Geht gerade noch -> ausreichend
* 19 - 10 Punkte: Schlecht -> mangelhaft
* 9 - 0 Punkte: Grausam -> ungenügend |
|
↑
|
|
|
-
dein-lieblingsbuch
Premium
Wohnort: Berlin
|
11.06.2009 um 13:23 (UTC) Titel: |
|
|
Hallo,
das Bewerten, auch das schleche Bewerten ist
in Ordnung, Meinungsfreiheit, allerdings musst
du mit dem nennen von Namen aufpassen;
Rufschädigung und solche Möglichkeiten, außerdem
ist ein Name eine personenpezogene Date und
darf nicht so ohne weiteres verwendet werden.
Liebe Grüße
FLO |
|
↑
|
|
|
-
max-im-web
|
11.06.2009 um 13:28 (UTC) Titel: |
|
|
hi,
wenn du Sachlich schreibst und alles auf wahren Tatsachen/Fakten beruht, dürfte es damit keine Probleme geben. Wie das mit der Veröffentlichung von Namen aussieht, weiß ich nicht genau bescheid
Gruß,
Max ______________ http://blog.mamuehi.de |
|
↑
|
|
|
-
slackline
|
11.06.2009 um 13:42 (UTC) Titel: |
|
|
Zitat: du meinst sowas wie bei schülervz wo die lehrer bewertet werden und die das nicht wollten und geklagt hatten?
Zuletzt bearbeitet von slackline am 12.06.2009, 11:03, insgesamt einmal bearbeitet
|
|
↑
|
|
|
-
zitapage
|
11.06.2009 um 13:46 (UTC) Titel: |
|
|
stimmt spickmich war das lol ______________ |
|
↑
|
|
|
-
kirmes-online
|
12.06.2009 um 08:55 (UTC) Titel: |
|
|
max-im-web hat Folgendes geschrieben: hi,
wenn du Sachlich schreibst und alles auf wahren Tatsachen/Fakten beruht, dürfte es damit keine Probleme geben. Wie das mit der Veröffentlichung von Namen aussieht, weiß ich nicht genau bescheid
Gruß,
Max
Wie mit den Namen?? Welche Namen?? |
|
↑
|
|
|
-
max-im-web
|
12.06.2009 um 09:08 (UTC) Titel: |
|
|
hi,
ich weiß nicht genau in wie weit man die Namen der Aussteller verwenden darf.
Also Aussteller XY, mit seinem Karusell XY wurde am TT.MM.YYYY auf dem Volksfest XY getestet. Das Karusell hat unsere Tester nicht überzeugen können, weil lalalala und lalalala nicht in Ordnugn sind, der Fahrpreis hingegen ist angebracht.
Gruß,
Max ______________ http://blog.mamuehi.de |
|
↑
|
|
|
-
kirmes-online
|
12.06.2009 um 16:09 (UTC) Titel: |
|
|
Hmm...
Bei wem kann ich mich da genuaer erkündigen ob das erlaubt ist oder nicht?? |
|
↑
|
|
|
-
der-pott
|
12.06.2009 um 16:17 (UTC) Titel: |
|
|
Beim Gesetz xD
Nein, am besten ist es natürlich, wenn du einen Anwalt fragst, der muss das wissen. Wir können dir hier zwar etwas sagen, aber das darfst du nicht als 100%-ige Wahrheit sehen, da wir (denke ich mal)alle kein Jura studiert haben. ______________ Gruß,
Modgar
|
|
↑
|
|
|
-
kirmes-online
|
12.06.2009 um 17:12 (UTC) Titel: |
|
|
Hmm Problem ist nur wie komme ich als Minderjähriger zu einem Anwalt... |
|
↑
|
|
|
-
slackline
|
|
↑
|
|
|
|