Gewerbe anmelden, oder freiberuflich sein, was ist richtig?

aus der Kategorie "Tipps für Selbstständige"
Schwierigkeitsgrad: Anfänger

Gewerbe oder Freiberuflich - was ist richtig für mich?

 

Zu jeder Existenzgründung gehören die formal gestellten Rahmenbedingungen. Dazu muss zunächst einmal der Status auf steuerlicher Basis geklärt werden. Schlägt der Gründer einen direkten Weg in die Freiberuflichkeit ein, oder eröffnet er ein Gewerbe. Welche Unterschiede gibt es überhaupt zwischen Freelancern und einem Gewerbetreibenden? Mit diesem Text möchten wir ein wenig Licht ins Dunkle bringen.

Um beide Wege auseinander halten zu können, benötigt es eine genau definierte  Abgrenzung  Zum eigenen Verständnis bedeutet Freelancer auf Deutsch Freiberufler. Die Abgrenzung zwischen Gewerbe anmelden und Freelancer werden ist nicht immer ganz einfach. Wenn Du aber die Anmeldung für einen der beiden Wege ausfüllst, wirst Du merken, dass Du eigentlich nicht viel falsch machen kannst. Schließlich liegt die letzte Entscheidung beim Finanzamt. Diese muss klären, ob eine Anmeldung als Freiberufler, oder doch die große Gewerbeanmeldung auf das gewünschte Spektrum passend ist. Hierfür bedienen sich die Angestellten beim Finanzamt unterschiedlicher Kriterien, die eine Einteilung überhaupt erst ermöglichen. Hier wird auch entschieden, ob ein Unternehmer dazu verpflichtet wird, die Gewerbesteuer zu zahlen, oder eben nicht.

Die Merkmale des Freiberuflers

Freelancer sind in erster Linie eigenverantwortlich und arbeiten selbstständig. Die typischen Merkmale für Freiberufler sind damit schon mal grob angerissen. Sie sind meistens in Bereichen der Naturwissenschaft, jeder Autorentätigkeit, oder im Rahmen von Lehr- bwz. Erzieherischen Berufen zu finden. Den Oberbegriff „freiberuflich“ wird in Deutschland jedoch nicht grundlegend definiert. Demnach gibt es die Freelancer Definition ebenso wenig. Veröffentlichungen dieser Art wurden von Textern zusammen gefasst.

Im Einkommensteuergesetz werden unter §18 einige Berufe und Tätigkeiten aufgeführt, bei denen es zu einer Freiberuflichkeit kommen kann:

  • Rechtsanwalt
  • Arzt
  • Betriebs- und Volkswirt
  • Heilpraktiker
  • Journalist
  • Krankengymnast
  • Ingenieur
  • Dolmetscher
  • Steuerberater 

Wird eine Freelancer Bedeutung im Katalog nicht genau definiert, obliegt die letzte Entscheidung über den weiteren Anmeldeverlauf beim Finanzamt. Der Freelancer Tätigkeit liegt immer ein gewisses Studium zu Grunde. Dieses muss nicht zwangsläufig an einer Universität, oder einer Hochschule absolviert worden sein, es kann sich auch um ein Selbststudium handeln, oder die Kenntnisse, welche man sich über einen gewissen Job angeeignet hat. Die Kenntnisse in diesem Bereich sollten jedoch das Niveau eines Studiums haben, da der Europäische Gerichtshof die Freelancer Jobs, als Arbeit mit speziellen intellektuellen Ansprüchen beschrieben hat. Hierfür ist es erforderlich eine hohes Maß an Qualifikation mit sich zu bringen. Jeder der freiberuflich arbeiten möchte, muss zudem noch in der Lage sein selbstständig und ohne Anweisungen arbeiten zu können.

Die Merkmale des Gewerbetreibenden

Auch in der Gewerbeordnung gibt es keine genaue Definition zum Thema Gewerbetreibender, oder Gewerbebetrieb anmelden. Lediglich dem §15 im 2. Absatz vom Einkommenssteuergesetz ist folgende Beschreibung zu entnehmen:

Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.“

Zu den typischen Gewerben gehören Industrie- und Handwerksbetriebe. Aber auch Handelsbetriebe, die sich mehr als Vermittler sehen und Betriebe wie Gaststätten und Hotels. Wird eine GmbH, oder AG gegründet, ist die Tätigkeit als zweitrangig zu sehen, da es sich bei der jeweiligen Rechtsform um eine Kapitalgesellschaft handelt, die sich als Gewerbebetrieb versteht.

Grenze zwischen Freelancer und Gewerbetreibenden

 Es ist nicht immer einfach, eine Grenze zwischen Freiberuflichen und Gewerbetreibenen zu finden. Denn auch der Freelancer verfolgt durch seine Tätigkeit den Wunsch nach einem gewissen Erwerb. So könnten viele freiberufliche Arbeiten sowohl als Freelancer Jobs als auch als Gewerbetätigkeit gesehen werden. Hier muss dann nach einem ganz bestimmten Kriterium geschaut werden, um den Beruf entweder zu den Freiberuflichen, oder zu den Gewerbetreibenden zuordnen zu können. Das häufigste Kriterium für Freelancer ist die schöpferische und geistige Arbeit.

Sind gewisse Tätigkeiten nicht unter den normalen Berufen im Katalog aufgeführt und können daraufhin auch nicht zugeordnet werden, handelt es sich normalerweise um eine gewerbliche Tätigkeit. Ausnahmen können hier Forst- und Landwirtschaft bieten.

Neue Jobs bringen häufig Probleme

Neue Jobs bringen häufig Probleme, wenn Du damit zum Freelancer werden möchtest.

Das Finanzamt ist sich nicht immer sicher nach welchen Vorgaben neue Freiberufler Jobs eingeordnet werden sollen. Als der Freelancer Katalog erstellt wurde, gab es die diversen IT Spezialisten beispielsweise noch nicht. Mittlerweile ist es jedoch so, dass wenn eine Person wie beispielsweise ein Ingenieur arbeitet und damit beauftragt ist eine Software zu programmieren, dann kann er dies durchaus als Freiberufler tun und bekommt ein ganz normales Freelancer Gehalt.

Weniger Bürokratie für Freiberufler

Viele Freiberufler überlegen das sie ihr Gewerbe anmelden online durchziehen könnten. Dabei sind die Gedanken bei den Kosten der Gewerbeanmeldung. Wer jedoch freiberuflich arbeiten möchte, muss sich gar nicht erst mit dem Gewerbeamt herumschlagen. Die Freelancer Steuern laufen nicht über dieses, sondern rein über das Finanzamt. Dort musst Du einfach nur eine Steuernummer beantragen und kannst schon loslegen. Es ist nicht nötig sich ins Unternehmens- und Handelsregister eintragen zu lassen.

Freiberuflich melden bedeutet, dass die Frage des Schuldrechtes nicht mit dem Handelsgesetzbuch, sondern mit dem normalen bürgerlichen Gesetzbuch zu beantworten ist.

Es gibt keine bestimmten Arbeitszeiten die eingehalten werden müssen. Ob Du tagsüber, oder nachts arbeitest, ist dem Staat vollkommen egal. Auch sagt niemand das Du nicht am Wochenende, oder gar an Feiertagen arbeiten darfst. Dir steht es sogar frei, die Aufträge auszuwählen, die Dir angeboten werden. Ist einer nicht nach Deinem Gusto, bist Du als Freelancer nicht verpflichtet ihn anzunehmen.

In der Buchhaltung brauchst Du lediglich als Freelancer die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und kannst auf die doppelte Buchführung als Freelancer verzichten. Bist Du als Freelancer eingestuft worden, kannst Du Dich über die Künstlersozialkasse versichern lassen und dadurch sehr viel Geld einsparen.

Deine eigene Website

Egal ob Du nun Freiberufler oder Gewerbetreibender bist, um eine aussagekräftige Online-Präsenz kommst Du heutzutage nicht herum. Auf dieser kannst Du alle wichtigen Informationen über Dich sowie deine Tätigkeit gesammelt zur Verfügung stellen. Darüber hinaus besteht damit die Möglichkeit in den Suchergebnissen von beispielsweise Google zu erscheinen, was Dir die Chance bietet neue Kunden bzw. Aufträge zu erhalten.

Da bei deiner Website je nach Beruf andere Dinge zu beachten sind, haben wir einige berufsspezifische Artikel unter Tipps für Selbstständige für Dich zusammen gestellt. 

Darin findest du unter anderem Leitfäden zur Website-Erstellung für die folgenden Berufsgruppen:

FAQ

Wer darf sich Freelancer nennen?

Jobs, die künstlerisch, unterrichtend, schriftstellerisch, rechtsberatend, sowie auch Ärzte und Rechtsanwälte gehören genauso wie Ingenieure und Architekten zu den freiberuflichen Tätigkeiten. Hierzu sind dank den Medien in den letzten Jahren viele Berufe hinzugekommen. So ist ein Programmierer, oder Tontechniker, Cutter, oder Seo Manager genauso als Freelancer zu sehen, wie der Arzt.

Was ist besser: Gewerbe oder Freelancer?

Beides hat seien Vor- und Nachteile. Personen die ein Gewerbe angemeldet haben, müssen natürlich auch die Gewerbesteuer abführen. Hier gibt es jedoch einen Freibetrag, der derzeit bei 24.500 Euro liegt. Wenn du mit Deinem jährlichen Gewinn darunter liegst, musst du diese Steuer nicht entrichten. Freiberufler müssen diese Steuer nicht entrichten.

Wie werde ich freiberuflich?

Das ist ganz einfach. Du meldest Dich binnen spätestens binnen eines Monats nach Beginn Deiner Freelancer Tätigkeit beim Finanzamt und bekommst dort eine Steuernummer. Diese musst du auf jeder Rechnung und vor allem bei jedem Kommunikee mit dem Finanzamt angeben. So dass die folgende Bürokratie Dir direkt zugeschrieben werden kann.

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